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Die Rechtsantragstelle

Dieser Anlaufpunkt bei jedem Gericht dient den Rechtssuchenden und vor allem den Rechtsunkundigen dazu, Auskünfte zu erfragen, aber auch mündlich persönlich Anträge bei Gericht zu stellen.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist mittwochs und freitags von 09:00 - 11:30 Uhr geöffnet.

In dringenden Fällen sind auch Terminabsprachen nachmittags möglich.

In gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz besteht weder ein Anwaltszwang (außer in Familiensachen) noch müssen Sie den Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Sie können die Klage oder den Rechtsbehelf - ggf. unter Zuhilfenahme der Vordrucke - auch selber schreiben und an das Gericht per Post oder Fax schicken oder es direkt in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und wäre rechtlich unwirksam.

Wenn Sie trotzdem die Rechtsantragstelle aufsuchen wollen, sollten Sie sich im Gebäude zuerst an die Wachtmeisterei wenden. Dort wird Ihnen dann weitergeholfen. Rollstuhlfahrern, Antragstellern mit Kinderwagen und Gehbehinderten steht leider kein Fahrstuhl zur Verfügung. Melden Sie sich bitte über die Klingel neben dem Haupteingang bei den Wachtmeistern, die Ihnen umgehend weiterhelfen.

Beim Amtsgericht darf keine Rechtsberatung erfolgen. Dennoch kann der dort verantwortliche Rechtspfleger Hinweise auf die relevanten Ansprechpartner geben, so dass eine Hilfestellung für das weitere Vorgehen gegeben wird. Die geschäftsmäßige Rechtsberatung darf nur von den Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden ist (Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes, z.B. Rechtsanwälten). Diese entnehmen Sie bitte dem Telefonbuch oder informieren sich bei der Rechtsanwaltskammer.

Hier erhalten einkommensschwache Parteien auf Antrag einen Beratungshilfeschein für die erste anwaltliche Beratung. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Bei mündlicher Antragstellung werden die Voraussetzungen gleich bei Antragstellung geprüft. Bringen Sie daher bitte gleich Einkommens- und Ausgabennachweise (z. B. Mietvertrag u. a.) und die beratungsrelevanten Unterlagen mit bzw. fügen diese bei schriftlicher Antragstellung bei. Das Formular für die Prozesskostenhilfe mit der Ausfüllanleitung erhalten Sie auch hier.

Bitte beachten:
Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post ausschließlich schriftlich oder per Telefax zu.

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